
Denn als Mitglied sind Sie Anteilseigner der Konsum Leipzig eG.
3,3 %
RÜCKVERGÜTUNG
Zwar gibt es heutzutage beim Konsum Leipzig keine Konsummarken mehr, doch über eine Rückvergütung können Sie sich als Konsum-Mitglied noch immer freuen. Dafür werden die Einkäufe elektronisch auf der Mitgliederkarte erfasst. Im Folgejahr wird automatisch die Rückvergütung für die im Konsum Leipzig getätigten Einkäufe auf die Karte gebucht. Damit können Sie in den Filialen des Konsum Leipzig einkaufen und so die Region stärken. Bezahlen Sie einfach mit dem Guthaben auf Ihrer Mitgliederkarte – schnell, unkompliziert und sicher.
Die Höhe der Rückvergütung wird jedes Jahr in der Vertreterversammlung des Konsum Leipzig neu festgelegt. Für die im Jahr 2019 im Konsum Leipzig getätigten Einkäufe bekommen die Mitglieder 3,3 Prozent (Vergleich 2018: 3,135 Prozent) Rückvergütung. Somit liegt der Mitgliedervorteil deutlich über dem Niveau bekannter Bonussysteme und Kundenkarten.
2,2 %
DIVIDENDE
Übrigens ist eine Mitgliedschaft beim Konsum Leipzig auch wirtschaftlich interessant, denn die Genossenschaft bietet attraktive Dividende.
Wer Anteile am Konsum Leipzig besitzt, erhält für 2019 2,2 Prozent Dividende (Vergleich 2018: 2,0 Prozent).
Es lohnt sich also dabei zu sein. Der Konsum Leipzig erzielt seit Jahren positive Geschäftsergebnisse.
EINFACH MITGLIED WERDEN!
Beitrittserklärung downloaden,
drucken, ausfüllen
unterschreiben und in die Post geben.
MITGLIEDERSERVICE
Wir sind gern für Sie da!
Montag bis Freitag 10:00 - 16:00 Uhr
Telefon: 0341 / 4984-320
E-Mail: mein@konsum-leipzig.de

KONSUM-MITGLIEDER SIND 100% FÜR DIE REGION
Seit 136 Jahren engagiert sich die Konsum Leipzig eG mit Leidenschaft für die Region und ist eng mit dieser verbunden.
Das spiegelt sich nicht nur im Sortiment wider, sondern auch in der Unterstützung von Wirtschaft, Kultur, Sport und gemeinnützigen Einrichtungen.
Als Miteigentümer der Genossenschaft stärken Mitglieder damit die Region und profitieren auch von der wirtschaftlichen Entwicklung des Konsum Leipzig.
Nicht die Gewinnmaximierung steht im Vordergrund, sondern die Interessen der rund 26.000 Mitglieder.
ERFOLGREICHES GESCHÄFTSJAHR
Konsum Leipzig blickt mit einem erzielten Umsatz von 158,5 Millionen Euro auf das bislang erfolgreichste Geschäftsjahr seit der Wiedervereinigung zurück (2019: 138,7 Millionen Euro; 2016: 110,8 Millionen Euro). Das entspricht einem Plus von 14,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Mit diesem Ergebnis hat die Genossenschaft die Umsatzschwelle von 150 Millionen Euro deutlich übersprungen.
Insgesamt konnte der Konsum Leipzig im vergangenen Jahr 14.516.194 Einkäufe registrieren. Pro Tag kauften rund 49.000 Kunden in den Filialen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ein. Damit sank die Zahl der Einkäufe um 5,9 Prozent. Gleichzeitig stieg der durchschnittliche Einkaufswert um 21,5 Prozent auf 10,92 Euro (Vorjahr: 8,99 Euro). Das Einkaufsverhalten der Kunden hatte sich 2020 stark verändert. Es wurde seltener eingekauft, dann aber mehr.
Lesen Sie hier mehr.

Mitgliedschaft für Alle!
Mitglied der Konsum Leipzig eG können natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen werden.
Jetzt Mitglied werden!
Einfach den Mitgliedsantrag ausfüllen, zurücksenden und Einzahlung überweisen. Danach entscheidet die Genossenschaft über die Aufnahme. Sie erhalten die Bestätigung und Ihre persönliche Mitgliedskarte per Post.
Geld direkt auf‘s Konto
Durch die Angabe der Bankverbindung überweisen wir Ihnen die Dividende direkt auf Ihr Bankkonto.
ECHTE VORTEILE FÜR MITGLIEDER
Sind Sie schon Mitglied beim Konsum Leipzig?
Als Miteigentümer der Genossenschaft stärken Mitglieder die Region und profitieren von der wirtschaftlichen Entwicklung der Genossenschaft. Doch damit nicht genug. Als Mitglied kommen Sie in den Genuss echter Vorteile. Denn Konsum-Mitglieder erhalten für ihre Einkäufe bares Geld.
ANTEILE ERHÖHEN
Wenn Sie Ihre Anteile erhöhen möchten, nutzen Sie bitte unsere Beteiligungserklärung. Füllen Sie diese inklusive Ihrer gewünschten Anzahl an Geschäftsanteilen aus, senden Sie den Antrag per Post an unseren Mitgliederservice und überweisen Sie die festgelegte Summe. Nach Beschluss des Vorstands über die Zeichnung weiterer Anteile werden diese in die Mitgliederliste eingetragen und Sie erhalten die Bestätigung per Post.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN ZUR MITGLIEDSCHAFT UND ZUR GENOSSENSCHAFT
- Wer kann Mitglied werden?
Mitglied der Konsum Leipzig eG können alle natürliche Personen, Personengesellschaften und juristische Personen werden. Eine altersmäßige oder regionale Beschränkung gibt es nicht.
- Wie kann ich Mitglied werden?
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer schriftlichen Beitrittserklärung nach dem Genossenschaftsgesetz (GenG) und wenigstens der Zahlung des Mindestbetrages für den ersten Geschäftsanteil. Anschließend beschließt der Vorstand über die Aufnahme. Danach beginnt die Mitgliedschaft und Sie erhalten die Bestätigung sowie die Mitgliederkarte per Post.
- Welchen Betrag muss ich mindestens einzahlen?
Auf den ersten Geschäftsanteil sind sofort mindestens 10 € einzuzahlen. Der volle Anteilswert von 100 € kann dann durch das Ansammeln der Dividenden erreicht werden. Reichen Sie 5 „Kunden- ServiceSchecks“ (KUSS) mit der Beitrittserklärung ein, so übernimmt die Konsum Leipzig eG die Zahlung des Mindestbetrages für Sie.
- Welchen Betrag kann ich maximal einzahlen?
Ein Mitglied kann insgesamt maximal 50 Geschäftsanteile erwerben. Dies ergibt ein maximales Geschäftsguthaben in Höhe von 5.000 €.
- Was ist ein Geschäftsanteil?
Entsprechend Ihrer Anteile sind Sie Miteigentümer der Konsum Leipzig eG. Jeder Geschäftsanteil hat einen Wert von 100 €. Jedes Mitglied hat mindestens 1 Geschäftsanteil gezeichnet (der sogenannte Pflichtanteil).
- Was ist das Geschäftsguthaben?
Das Geschäftsguthaben ist die Summe der Einzahlungen auf die gezeichneten Genossenschaftsanteile. Einzahlungen haben Sie per Überweisung, Bareinzahlung oder Verrechnung der Dividende geleistet.
- Warum benötigen Sie meine Bankverbindung?
Die Angabe der Bankverbindung dient nur der Auszahlung von Dividendenguthaben.
- Können Sie Beträge von meinem Konto abbuchen?
Nein. Eine Abbuchung vom Konto ist durch die Mitgliederbuchhaltung nicht möglich. Gern können Sie den gewünschten Betrag überweisen.
- Muss ich eine Änderung meiner Daten melden?
Die Genossenschaft ist gesetzlich verpflichtet eine aktuelle Mitgliederliste zu führen. Öffentliche Ämter oder Banken informieren uns nicht über Veränderungen Ihrer Daten. Deshalb müssen Sie laut Satzung entsprechende Änderung unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Monaten, der Genossenschaft mitteilen.
- Kann ich weitere Anteile erwerben?
Bis zur maximalen Höhe von 50 Anteilen kann ein Mitglied jederzeit weitere Anteile zeichnen. Dazu reichen Sie eine Beteiligungserklärung ein und überweisen den entsprechenden Geldbetrag an die Genossenschaft. Mit der Zustimmung des Vorstandes wird die Zeichnung vollzogen.
- Kann ich mein Geschäftsguthaben komplett übertragen?
Ein Mitglied kann mit Zustimmung des Vorstandes jederzeit sein Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen übertragen. Voraussetzung ist, dass der Übernehmende bereits Mitglied der Genossenschaft ist oder ihr beitritt. Das übertragende Mitglied scheidet in diesem Fall aus der Genossenschaft aus. Der Dividendenanspruch wird auf das übernehmende Mitglied übertragen.
- Kann ich einzelne Anteile übertragen?
Ein Mitglied kann mit Zustimmung des Vorstandes jederzeit einzelne, voll eingezahlte Anteile übertragen. Voraussetzung ist, dass der Übernehmende bereits Mitglied der Genossenschaft ist oder ihr beitritt. Das übertragende Mitglied bleibt mit dem entsprechend verringerten Geschäftsguthaben Mitglied der Genossenschaft. Der Dividendenanspruch verbleibt für das Jahr der Übertragung beim übertragenden Mitglied und geht danach auf das übernehmende Mitglied über.
- Worauf erhalte ich Dividende?
Sie erhalten die Dividende auf die Höhe Ihres Geschäftsguthabens am Beginn des Geschäftsjahres, für das die Dividende gewährt wird.
- Wann wird die Dividende ausgezahlt?
Nach der Entscheidung über die Höhe, durch die Vertreterversammlung, wird die Dividende für das abgeschlossene Geschäftsjahr, spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres, ausgezahlt.
- Wie erhalte ich eine Rückvergütung?
Bei jedem Einkauf beim Konsum Leipzig sollten Sie vor dem Bezahlen Ihre Mitgliederkarte vorlegen. Die Kassiererin erfasst damit Ihren Umsatz. Dieser wird bei jedem Einkauf addiert und ist am Jahresende die Bemessungsgrundlage für eine mögliche Rückvergütung. Es ist sichergestellt, dass die erfassten Daten nicht für andere Zwecke oder durch Unbefugte verwendet werden.
- Wann wird die Rückvergütung beschlossen und wann erhalte ich diese?
Die Rückvergütung wird jährlich durch die Vertreterversammlung der Konsum Leipzig eG beschlossen und ist abhängig vom Erfolg des abgelaufenen Geschäftsjahres. Das Rückvergütungsguthaben wird spätestens 6 Monate nach Ende des Geschäftsjahres auf die Mitgliederkarte gebucht.
- Wofür gibt es die Vertreterversammlung?
Aufgrund der Größe unserer Genossenschaft werden die Mitgliederrechte durch die Vertreterversammlung gewahrt. Die Vertreterversammlung stellt den vom Vorstand aufgestellten und vom Aufsichtsrat und dem Genossenschaftsverband geprüften Jahresabschluss fest. Sie beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Deckung eines Jahresfehlbetrags sowie über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats. Dier Vertreterversammlung bestimmt damit die Höhe der Dividende und der Rückvergütung. Auch die Wahl (und Abwahl) der Aufsichtsratsmitglieder liegt zwingend und unentziehbar bei der Vertreterversammlung. Zusätzlich entscheidet die Vertreterversammlung über Satzungsänderungen und Wahlordnungen.
- Wer kann Vertreter werden?
Als Vertreter kann jede natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person, die Mitglied der Genossenschaft ist und nicht dem Vorstand oder Aufsichtsrat angehört, gewählt werden. Ist ein Mitglied der Genossenschaft eine juristische Person oder eine Personengesellschaft können natürliche Personen, die zu deren gesetzlicher Vertretung befugt sind, als Vertreter gewählt werden.