Bekanntmachung zur Aufsichtsratswahl am 30.05.2026

Liebe Genossin, lieber Genosse, 

mit dem Ablauf der kommenden Vertreterversammlung 2026 endet auch die Amtszeit der Vertreter. Die letzte Amtshandlung der aktuellen Vertreter wird die Neuwahl des Aufsichtsrates sein. 

Wir möchten Sie daher über die Neuwahl des Aufsichtsrates sowie über den Ablauf der Wahl gemäß § 7 der Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrates informieren: 

  • Die Wahl zur Vertreterversammlung wird in Form einer Präsenzwahl nach der Wahlordnung für die Wahlen der Mitglieder des Aufsichtsrates der Konsum Leipzig eG durchgeführt.
  • Gewählt werden insgesamt 6 Aufsichtsratsmitglieder, wovon 2 Mitglieder nach dem Drittelbeteiligungsgesetz und 4 Mitglieder von der Vertreterversammlung zu wählen sind. 

 

Die Wählbarkeit richtet sich nach der Wahlordnung, die folgende Bestimmungen enthält: 

  • Mitglied des Aufsichtsrates kann nur werden, wer am 1. Tag des Geschäftsjahres, in dem die Wahl stattfindet, Mitglied der Genossenschaft ist.
  • Nicht wählbar ist ein Mitglied, das seine satzungsmäßigen Verpflichtungen nicht erfüllt hat oder aus der Genossenschaft ausgeschlossen wurde.
  • Ebenso nicht wählbar sind Personen, die dem Vorstand angehören oder als Prokurist bestellt sind, ein zum Betrieb des gesamten Geschäfts der Gesellschaft ermächtigter Handlungsbevollmächtigter oder ein organschaftlicher Vertreter einer Gesellschaft ist, an welcher die Konsum Leipzig eG beteiligt ist. (Tochterfirmen) 

 

Weitere persönliche Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind: 

  • wirtschaftliche Grundkenntnisse
  • Erfahrungen in der Unternehmensführung oder
  • Erfahrungen aus Aufsichtsratstätigkeit auch bei anderen Unternehmen oder
  • besondere Erfahrungen in Lehre und Wissenschaft

 

Ein Aufsichtsratsmitglied sollte darüber hinaus Kenntnis in einem der nachfolgend genannten Bereiche haben:

  • Finanzen 
  • Personal
  • Recht
  • Immobilienwirtschaft
  • Handel 

 

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl eines Kandidaten oder die eigene Kandidatur beträgt 4 Wochen (23. Februar bis 23.März 2026). 

Mitglieder, die sich oder ein anderes Mitglied als Kandidat vorschlagen wollen, können dies schriftlich oder persönlich (Konsum Leipzig eG z.H. des Vorsitzenden des Hauptwahlausschusses Matthias Hieke, Industriestraße 95, 04229 Leipzig) oder per Mail (mein@konsum-leipzig.de) vornehmen. Der Vorschlag muss jeweils den Namen, Vornamen und die Anschrift sowie die derzeit ausgeübte Tätigkeit des vorzuschlagenden Mitglieds enthalten. 

Der Wahlausschuss übersendet dann dem vorgeschlagenen Kandidaten die Bereitschaftserklärung, die vom Kandidaten selbst und 2 Vertretern als Unterstützer zu unterschreiben und zurückzusenden ist, sowie die Liste der aktuellen Vertreter. In der Bereitschaftserklärung ist weiter anzugeben, inwieweit der Kandidat die oben genannten persönlichen Voraussetzungen als Aufsichtsrat erfüllt. 

Der Wahlausschuss prüft die eingegangenen Wahlvorschläge bezüglich der Wählbarkeit und persönlichen Voraussetzungen der Kandidaten und fragt bei diesen Kandidaten die Daten zur Person, Motivation, verfolgten Ziele ab, um daraus resultierend einen Wahlvorschlag an die Vertreterversammlung zu unterbreiten. Vom erweiterten Wahlausschuss werden der Vertreterversammlung 4 bis 8 Kandidaten vorgeschlagen, von denen 4 Kandidaten zu wählen sind.

Diese Prüfung erfolgt vom 8.4. bis 29.4.2026. Bis zum 8.5.2026 erfolgte die Übersendung der festgestellten Wahlvorschläge nebst Wahlunterlagen an die Vertreter. Die Ausübung der Wahl durch die Vertreter erfolgt in der Vertreterversammlung am 30.5.2026. Die bestätigten und zugelassenen Kandidaten stellen sich in der Vertreterversammlung den Vertretern kurz vor, die Fragen an die Kandidaten richten können. Im Anschluss daran erfolgt die geheime Wahl mit Feststellung des Ergebnisses und Annahme der Wahl durch die gewählten Aufsichtsratsmitglieder. 

Wir möchten Sie bitten, den Wahlprozess konstruktiv zu begleiten.